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Produktinformationen
Aus dem Inhalt : Voraussetzungen der Nacherfüllung nach Art. 48 Abs. 1 UNKR - Verfahren nach Abs. 2-4 - Verhältnis zu Art. 46 UNKR - Rechtsvergleichende Untersuchung (UCC; Sale of Goods Act; UNIDROIT-Prinzipien; Lando-Prinzipien; deutsches autonomes Schuldrecht) - Rechtsbehelfe des Verkäufers - Reichweite des Nacherfüllungsrechts bei Lieferung höherwertiger und geringwertiger Ware.
Das Nacherfüllungsrecht wird hinsichtlich der Reichweite seines Anwendungsbereichs untersucht. Es wird vorgeschlagen, das US-amerikanische Prinzip des shaken-faith bei der Bewertung des Nacherfüllungsrechts einzubeziehen. Nach umfangreicher rechtsvergleichender Auslegung ergibt es sich, daß den Käufer die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen Mängelbeseitigung trifft. Ein weiterer Anwendungsbereich von Art. 48 UNKR vermeidet in Fällen der Lieferung höherwertiger Ware das Problem der richtigen Kaufpreisbestimmung. Insbesondere ist ein Ausweichen auf autonome nationale Rechtsordnungen nicht mehr erforderlich. Die Billigung fehlerhafter Ware durch den Käufer durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bewirkt nicht immer den Verlust des Nacherfüllungsrechts für den Verkäufer, da ansonsten grundlegende Prinzipien des UN-Kaufrechts verletzt würden.
Der Autor: Heiko Lehmkuhl absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Heidelberg. Dort war er als studentische Hilfskraft am Institut für Ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg tätig. Das Referendariat schloß der Autor im Frühjahr 2001 ab. Seither arbeitet er als Rechtsanwalt in Berlin bei einer internationalen Anwaltskanzlei im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Das Nacherfüllungsrecht wird hinsichtlich der Reichweite seines Anwendungsbereichs untersucht. Es wird vorgeschlagen, das US-amerikanische Prinzip des shaken-faith bei der Bewertung des Nacherfüllungsrechts einzubeziehen. Nach umfangreicher rechtsvergleichender Auslegung ergibt es sich, daß den Käufer die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen Mängelbeseitigung trifft. Ein weiterer Anwendungsbereich von Art. 48 UNKR vermeidet in Fällen der Lieferung höherwertiger Ware das Problem der richtigen Kaufpreisbestimmung. Insbesondere ist ein Ausweichen auf autonome nationale Rechtsordnungen nicht mehr erforderlich. Die Billigung fehlerhafter Ware durch den Käufer durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bewirkt nicht immer den Verlust des Nacherfüllungsrechts für den Verkäufer, da ansonsten grundlegende Prinzipien des UN-Kaufrechts verletzt würden.
Der Autor: Heiko Lehmkuhl absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Heidelberg. Dort war er als studentische Hilfskraft am Institut für Ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg tätig. Das Referendariat schloß der Autor im Frühjahr 2001 ab. Seither arbeitet er als Rechtsanwalt in Berlin bei einer internationalen Anwaltskanzlei im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Autor | Heiko Lehmkuhl |
Format | Softcover |
Sprache | Deutsch |
Gewicht (g) | 220 |
Breite (mm) | 148 |
Höhe (mm) | 210 |
Länge (mm) | 9 |
Verlag | Peter Lang |